Unsere Preise
Preise pro Person und Übernachtung
Zeitraum (von bis) Saisonzeit |
ZFB Übernachtung mit Frühstücksbuffet: |
HP Übernachtung mit Frühstückbuffet und Abendessen : |
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27.02.2021 - 13.03.2021 (Winter - Hauptsaison) |
Nur mit Halbpension buchbar. ZF bitte anfragen! | ab € 73,-- |
14.03.2021 - Saisonende im Tal (11.04.2021 / Nachsaison) |
ab € 56,-- | Aufschlag € 15,-- Osterpauschale auf Anfrage |
12.04.2021 - 02.05.2021(Schnäppchenzeit - Lungozeit) | ab € 56,-- Pauschalzeit / LUNGO Wochen mit Obertauern |
Aufschlag € 15,-- |
01.05.2021 - 01.07.2021 Sommer-Vorsaison |
ab € 51,-- Achtung: behördl. Vorgaben ! |
Aufschlag € 15,-- |
02.07.2021 - 08.09.2021 Sommer-Hauptsaison |
ab € 53,-- LungauCard |
Aufschlag € 16,-- LungauCard (Sommerpauschale auf Anfrage) |
09.09.2021 - 31.10.2021 Sommer-Nachsaison |
ab € 51,-- LungauCard bis 31.10.2021 |
Aufschlag € 15,-- LungauCard bis 31.10.2021 |
01.11.2021 - 19.12.2021 Winter- Vorsaison |
ab € 55,-- | Aufschlag € 16,-- (Schnupperpauschale auf Anfrage |
20.12.2021 - 09.01.2022 (Weihnachts und Neujahrswochen) |
Nur mit Halbpension buchbar! | € 79-- (derzeit nur für mindestens 7 Nächte buchbar!) |
Hinweise
Wichtig für Sie ist sicherlich zu wissen, dass unsere Preise in der Zeit vom 01.06. bis 31.10. die vielen Vorteile der Lungau-Card (BonusCard) beinhalten und Sie mit Ihrer Familie oder Ihren Freunden diese Vorteile gratis nützen können und dadurch sicherlich Geld sparen.
Preise pro Person und Nacht (Übernachtung) bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 3 Tagen im Zweibett-, Doppelzimmer, Mehrbettzimmer und Familienzimmer.
Die zusätzliche Nächtigungsabgabe je Nacht und Person ab 15. Geburtstag von € 1,75 ist im oben angeführten Betrag nicht enthalten und ist vor Ort zu entrichten.
Kinderrabatte im Hotel Pension Schwaiger

Kinderermäßigung auf ZF und HP-Preise (im Zimmer der Eltern/Mehrbett bzw. Familienzimmer) bei mindestens 2 Vollzahlern):
- 2,1 bis 5,8 Jahre - 70 %
- 5,9 bis 14,8 Jahre - 50 %
- 14,9 Jahre bis 16,9 Geburtstag - 20%
- 1 Kind bis 2,0 Jahre wohnt gratis im Zimmer der Eltern (Zur Verrechnung kommt eine eventuelle Konsumation).
- Stichtag ist immer der Geburtstag (2., 6., 12., 15., 17. Geburtstag). Bereits am Tag mit dem Geburtstag beginnt die neue Altersgruppe).
- Kinder ab 15. Geburtstag gelten laut Ortstaxenverordnung als Erwachsene und zahlen auch die Landes- und Gemeindeabgaben